Kindergeld 2015 beantragen

Lebensmittel, Kleidung, Möbel und Spielsachen – der Unterhalt von Kindern verursacht hohe Kosten. Weil der deutsche Staat die Grundversorgung jedes Kindes sichern möchte, unterstützt er Eltern durch die monatliche Zahlung von Kindergeld. Eltern oder Erziehungsberechtigte wie Adoptiveltern oder Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Kindergeld für minderjährige Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch für volljährige Kinder unter 25 Jahren.

=> Zuständige Familienkassen nach Bundesland und Stadt

Um jeden Monat Kindergeld zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag bei der Familienkasse gestellt werden, die Höhe des Kindergeldes ist von der Anzahl der Kinder abhängig. Für den Geburtsmonat wird übrigens uneingeschränkt Kindergeld gezahlt selbst wenn das Kind am 31. geboren wird.

Kindergeld Antrag

Kindergeldantrag => gibts hier

Was viele nicht wissen. Den Kindergeldantrag gibt es auch in vielen anderen Sprachen. Nicht alle neue Deutsche Bürger verstehen Beamten-Deutsch. Deshalb bietet die Bundesagentur für Arbeit Kindergeld-Formulare auch in 13 weiteren Sprachen an.
=> Kindergeldantrag in anderen Sprachen.

Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?

Um Kindergeld beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So können Eltern oder Erziehungsberechtigte nur dann Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch Empfänger von Hartz 4 haben einen Anspruch auf Kindergeld, allerdings werden die Zahlungen auf die Sozialleistungen angerechnet.

Für alle minderjährigen Kinder wird uneingeschränkt Kindergeld gezahlt: Bis zum 18. Geburtstag des Kindes spielt es keine Rolle, ob es noch zur Schule geht oder sich schon in einer Hochschul- oder Berufsausbildung befindet.

Mit dem 18. Geburtstag wird die Kindergeldregelung etwas komplizierter. Für volljährige Kinder wird nur dann weiterhin Kindergeld gezahlt, wenn sich das Kind noch in einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet ist.

Auch in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn wird das Kindergeld weiter ausbezahlt, wenn sie nicht länger als vier Monate dauert. Absolviert das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen internationalen Jugendfreiwilligendienst, bleibt der Kindergeldanspruch ebenfalls bestehen. Während eines freiwilligen Wehrdienstes wird aber nur dann Kindergeld gezahlt, wenn dem Kind während des Dienstes eine Berufsausbildung zuteil wird, dies wird im Einzelfall überprüft. Spätestens mit dem 25. Geburtstag endet aber der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder.

Auch für verheiratete Kinder, die jünger als 25 Jahre alt sind, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen, wenn sie die Voraussetzungen für volljährige Kinder erfüllen. Außerdem wird für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt, wenn das Kind durch seine Behinderung nicht für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann.

Wie viel Kindergeld wird pro Kind ausgezahlt?

Die Höhe der Kindergeldzahlung ist von der Anzahl der Kinder abhängig. Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2010 statt, seitdem werden für das erste und das zweite Kind jeweils 184€, für das dritte Kind 190€ und für jedes weitere Kind 215€ im Monat gezahlt. Doch die Beträge werden vermutlich noch in diesem Jahr steigen: Die Bundesregierung hat bereits für 2015 eine Erhöhung des Kindergeldes angekündigt.

Um für einen vollen Monat Kindergeld zu erhalten, reicht es aus, wenn der Anspruch nur an einem einzigen Tag besteht. Wird ein Kind also am Monatsende geboren, erhalten seine Eltern oder Erziehungsberechtigten für den gesamten Monat Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld endet entweder mit dem 18. bzw. 25. Geburtstag oder zu dem Zeitpunkt, an dem das volljährige Kind eine Arbeitsstelle mit mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit antritt. Eine geringfügige Beschäftigung, also ein sogenannter 450€-Job, hat keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch.

Wie kann das Kindergeld beantragt werden?

Die Zahlung von Kindergeld wird über ein schriftliches Formular beantragt. Zuständig für das Kindergeld sind die Familienkassen, die zur Bundesagentur für Arbeit gehören. Wer Kindergeld beantragen möchte, kann sich die ausliegenden Unterlagen bei der Familienkasse abholen oder nach Rücksprache zuschicken lassen. Alternativ werden die benötigten Formulare als PDF-Dokumente ausgedruckt und per Post an die zuständige Familienkasse geschickt.

Übrigens: Kindergeld kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Das bedeutet, dass der Kindergeldantrag nicht direkt nach der Geburt gestellt werden muss, der Anspruch auf die Zahlung ab dem Geburtsmonat verjährt erst nach vier Jahren. Nachdem der Antrag vollständig bei der Familienkasse eingereicht wurde, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten allerdings mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen.

Zur Beantragung des Kindergeldes wird ein Antragsformular ausgefüllt. Dieses Formular fragt nach den Daten des Antragsstellers, den Daten seines Ehe- bzw. Lebenspartners und der Kontoverbindung, auf die das Kindergeld monatlich überwiesen werden soll. Zum Antrag auf Kindergeld gehört außerdem die Anlage Kind, in der die Daten des Kindes und sein Verhältnis zum Antragssteller anzugeben sind. Beide Formulare müssen gemeinsam bei der Familienkasse eingereicht werden, ohne die Anlage Kind ist der Kindergeldantrag unvollständig. Das Antragsformular für Kindergeld ist hier als PDF-Dokument verfügbar. Die Anlage Kind, die gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden muss, findet sich hier.

Kindergeld für Neugeborene beantragen

In der Regel wird der Kindergeldantrag nach der Geburt des Kindes gestellt. Zusätzlich zum Antrag auf Kindergeld und der Anlage Kind muss ein Original der Geburtsbescheinigung eingereicht werden, eine Kopie ist nicht zulässig. Wurde das Kind im Ausland geboren, ist ein Nachweis der Geburtsurkunde ausreichend.

Kindergeld für volljährige Kinder beantragen

Ist das Kind, für das Kindergeldzahlungen beantragt werden sollen, zwischen 18 und 25 Jahre alt, muss in der Anlage Kind angegeben werden, welche Voraussetzungen es für die Kindergeldzahlung bei volljährigen Kindern erfüllt. Zusammen mit dem Antrag muss auch ein Nachweis über die Beschäftigung eingereicht werden, beispielsweise eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule oder eine Kopie des Ausbildungsvertrags.

Kindergeld für mehrere Kinder gleichzeitig beantragen

Soll für mehrere Kinder gleichzeitig Kindergeld beantragt werden, beispielsweise nach einer Mehrlingsgeburt oder einem Umzug der Familie nach Deutschland, ist der Antrag auf Kindergeld nur einmal auszufüllen. Die Anlage Kind wird hingegen für jedes Kind einzeln ausgefüllt und mit den zugehörigen Bescheinigungen eingereicht.

Wann und wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Einmal im Monat wird das Kindergeld auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. An welchem Tag das Kindergeld ausgezahlt wird, hängt von der individuellen Kindergeldnummer ab, die auf den Kontaktschreiben der Familienkasse oder auf den Kontoauszügen der Überweisung zu finden ist. Der Überweisungstermin hängt von der letzten Zahl der Kindergeldnummer ab: Die Zahlungen des Kindesgeldes beginnen am Monatsanfang bei den Kindergeldnummern mit der Endziffer 0 und verlaufen gestaffelt weiter, bis die Kindergeldnummern mit der Endziffer 9 am Monatsende ihre Auszahlung erhalten. Der Überweisungsplan für das Jahr 2015 mit allen Auszahlungsterminen des Kindergeldes findet sich hier.

Leben die Eltern des Kindes zusammen, stellt sich nicht die Frage, wer das Kindergeld ausbezahlt bekommt. Bei Alleinerziehenden oder getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld hingegen immer an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Das andere Elternteil hat im Gegenzug weniger Unterhalt im Monat zu zahlen.

Wie unterscheiden sich Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Wer sich über den eigenen Kindergeldanspruch informiert, sollte sich auch mit dem Kinderfreibetrag auseinandersetzen. Der Kinderfreibetrag beschreibt einen Anteil des Einkommens, auf den Eltern oder Erziehungsberechtigte am Ende des Jahres keine Steuern zu zahlen haben. Dieser Freibetrag soll die finanzielle Versorgung des Kindes sichern. Allerdings können Eltern nur einen Steuervorteil nutzen: Sie profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Wird die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, überprüfen die Finanzbeamten automatisch, welches Modell für die Eltern günstiger ist. Grundsätzlich lohnt sich die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags erst ab einem jährlichen Einkommen von rund 63.500€ bei Ehepartnern und rund 33.500€ bei Alleinerziehenden.

Liegt das jährliche Einkommen unter dieser Grenze, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt und das monatliche Kindergeld deckt den Unterhalt des Kindes. Überschreitet das eigene Einkommen allerdings die genannten Summen, ist es für die Eltern vorteilhafter, die Steuererleichterungen durch den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall muss das Kindergeld aber trotzdem beantragt werden, denn das Finanzamt verrechnet das monatlich ausgezahlte Kindergeld am Ende des Jahres mit der Steuererleichterung durch den Kinderfreibetrag.